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82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §1 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/10/0418 E 22. März 1999Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/06/15 91/10/0209 1Stammrechtssatz
Gesundheitsbezogene Angaben können gemäß § 9 Abs 3 LMG nur für Lebensmittel oder Verzehrprodukte zugelassen werden. Ist ein Produkt weder ein Lebensmittel noch ein Verzehrprodukt, sondern etwa ein Arzneimittel, dann kommt eine Zulassung gesundheitbezogener Angaben nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998100417.X01Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011