Index
80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §70 Abs2;Rechtssatz
Für die Bemessung der Genossenschaftsbeiträge ist die Einbeziehung der Grundstücke in die Vorteilsflächen und der darauf aufbauende Verteilungsschlüssel, der in der Satzung festgelegt ist, maßgebend. Die Behörde muss sich daher bei Vorschreibung rückständiger Genossenschaftsbeiträge mit der Behauptung, die Bringungsverhältnisse hätten sich für die Mitglieder der Bringungsgenossenschaft durch die Errichtung der Forststraße nicht verbessert, nicht auseinandersetzen (Hinweis E 6.6.1996, 95/10/0074).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996100096.X01Im RIS seit
20.11.2000