Index
80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §1 Abs1;Rechtssatz
Es ist unrichtig, dass der Überschirmungsgrad bezogen auf die gesamte Grundstücksfläche (einschließlich der nicht mit forstlichen Gewächsen bestockten Teile), die den Gegenstand des Antrages bildet, festzustellen wäre. Der Überschirmungsgrad ist (ohne Bedachtnahme auf die Überschirmung der benachbarten Waldflächen) grundsätzlich bezogen auf die zusammenhängend bestockten Teile der Feststellungsfläche zu ermitteln (Hinweis E 19.12.1994, 93/10/0076).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996100204.X05Im RIS seit
20.11.2000