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97 VergabewesenNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktLeitsatz
Verletzung im Gleichheitsrecht durch willkürliche Außerachtlassung des Sachverhaltes und Abgehen vom Inhalt des Verfahrensaktes bei Stattgabe eines Antrags auf Feststellung der Erteilung des Zuschlags nicht an den Bestbieter; Außerachtlassung des Vorliegens eines Aufrufs zum WettbewerbRechtssatz
Der belangten Behörde ist ein - von ihr im verfassungsgerichtlichen Verfahren auch eingestandener - Fehler bei der Würdigung des vorgelegten und einen Aktenbestandteil bildenden Formulars Nr 13 gemäß der Bundes-VergabeformularV, BGBl 94/1994, welches Grundlage für die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EG war, unterlaufen: Sie hat nämlich nicht erkannt, daß durch Verwendung dieses Formulars ein Aufruf zum Wettbewerb gemäß §90 Abs1 Z1 BundesvergabeG 1997 erfolgte.
Schlagworte
VergabewesenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:B2624.1997Dokumentnummer
JFR_10018784_97B02624_01