RS Vwgh 1999/3/22 96/10/0091

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Veröffentlicht am 22.03.1999
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §3;

Rechtssatz

§ 3 ForstG 1975 normiert eine widerlegbare Rechtsvermutung (Hinweis E 25.10.1978, 75/78, VwSlg. 9674 A/1978); zielt ein Vorbringen des Verpflichteten auf die Widerlegung der Vermutung ab, ist die Behörde verpflichtet, vor der Erlassung forstbehördlicher Aufträge Feststellungen über die Waldeigenschaft der in Rede stehenden Fläche zu treffen und darzulegen, warum sie diese auch unter Berücksichtigung des entgegenstehenden Parteienvorbringens bejaht (Hinweis E 9.11.1982, 82/07/0037).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996100091.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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