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E3L E15202000Norm
31979L0112 Etikettierungs-RL Art2 Abs1 litb;Rechtssatz
Produkte, deren Zweck die Beseitigung von Verdauungsstörungen ist, dienen der Vorbeugung, Behandlung und Heilung einer menschlichen Krankheit (Hinweis E 15.6.1992, 91/10/0209). Der Hinweis in der Aufmachung eines Produktes auf dessen Funktion zur Beseitigung von Verdauungsstörungen fällt demnach unter das Verbot des Art 2 Abs 1 lit b der Etikettierungsrichtlinie 79/112/EWG. Gleiches gilt für die Bezugnahme auf eine ärztliche Anweisung, da diese den Eindruck der im Art 2 Abs 1 lit b der Etikettierungsrichtlinie angeführten Eigenschaften entstehen lässt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998100250.X05Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
01.02.2017