RS Vwgh 1999/3/22 98/10/0250

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Veröffentlicht am 22.03.1999
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Index

E3L E15202000
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

31979L0112 Etikettierungs-RL Art2 Abs1 litb;
LMG 1975 §18;
LMG 1975 §9;

Rechtssatz

Produkte, deren Zweck die Beseitigung von Verdauungsstörungen ist, dienen der Vorbeugung, Behandlung und Heilung einer menschlichen Krankheit (Hinweis E 15.6.1992, 91/10/0209). Der Hinweis in der Aufmachung eines Produktes auf dessen Funktion zur Beseitigung von Verdauungsstörungen fällt demnach unter das Verbot des Art 2 Abs 1 lit b der Etikettierungsrichtlinie 79/112/EWG. Gleiches gilt für die Bezugnahme auf eine ärztliche Anweisung, da diese den Eindruck der im Art 2 Abs 1 lit b der Etikettierungsrichtlinie angeführten Eigenschaften entstehen lässt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998100250.X05

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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