RS Vwgh 1999/3/22 98/10/0424

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1999
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

AMG 1983 §84 Z3;
AMG AbgrenzungsV 1995 §1;
AVG §58 Abs2;

Rechtssatz

Bei einer Übertretung des § 1 AbgrenzungsV 1995 hat die Behörde zu begründen, dass und aus welchen Gründen das inkriminierte Produkt unter die in der Anlage 1 AbgrenzungsV 1995 angeführten Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen fällt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998100424.X02

Im RIS seit

09.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten