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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AMG 1983 §84 Z3;Rechtssatz
Bei einer Übertretung des § 1 AbgrenzungsV 1995 hat die Behörde zu begründen, dass und aus welchen Gründen das inkriminierte Produkt unter die in der Anlage 1 AbgrenzungsV 1995 angeführten Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen fällt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998100424.X02Im RIS seit
09.08.2001