Index
L34007 Abgabenordnung TirolNorm
BAO §115 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1999/01/25 93/17/0313 3Stammrechtssatz
Die Mitwirkungspflicht der Partei im Abgabenverfahren tritt insbesondere dann in den Vordergrund, wenn ein Sachverhalt nur im Zusammenwirken mit der Partei geklärt werden kann, wenn sie das Vorliegen eines sie steuerlich begünstigenden Tatbestandes oder eines ungewöhnlichen Sachverhaltes behauptet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1993170257.X04Im RIS seit
23.11.2001