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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
GebAG 1975 §17;Rechtssatz
Zur Prüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Stellvertreters ist auch die Angemessenheit des Zeitraumes, für den die Entschädigung beansprucht wird, zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998170286.X01Im RIS seit
11.07.2001