RS Vwgh 1999/3/22 98/17/0286

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Veröffentlicht am 22.03.1999
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Index

27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GebAG 1975 §17;
GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litc;

Rechtssatz

Zur Prüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Stellvertreters ist auch die Angemessenheit des Zeitraumes, für den die Entschädigung beansprucht wird, zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998170286.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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