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E6JNorm
61992CJ0315 Clinique Estee Lauder VORAB;Rechtssatz
Die Anbringung der Worte DAS GESUNDE PLUS auf der Verpackung des grünen Hafertees erweckt auch für den aufgeklärten durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucher den Eindruck, dass das Produkt im Vergleich zu anderen vergleichbaren Produkten besondere gesundheitsfördernde Eigenschaften aufweist, obwohl alle VERGLEICHBAREN Lebensmittel dieselben Eigenschaften besitzen. Ob es sich bei dieser Angabe (auch) um eine Marke handelt, ändert an diesem Eindruck nichts. In der CLINIQUE-Entscheidung (Slg 1994 I-0317) und im Urteil vom 16.Juli 1998, C-210/96 (Springenheide Tusky ) hat der EuGH ausgesprochen, dass dann, wenn das nationale Gericht besondere Schwierigkeiten hat, zu beurteilen, ob eine Angabe irreführen kann, das Gemeinschaftsrecht es dem nationalen Gericht nicht verbietet, dies nach Maßgabe seines nationalen Rechts durch ein Sachverständigengutachten oder eine Verbraucherbefragung zu ermitteln. Dass ein Gutachten oder eine Verbraucherbefragung zwingend durchzuführen wäre, hat der EuGH hingegen nicht ausgesprochen.
Gerichtsentscheidung
EuGH 692J0315 Clinique - Estee Lauder VORAB;Schlagworte
Sachverständiger Entfall der BeiziehungSachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998100420.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.11.2015