Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs7 Z3;Rechtssatz
Der klare Inhalt des § 34 Abs 7 Z 3 EStG 1988 schließt es aus, den laufenden Unterhalt für den Partner (Ehepartner) als außergewöhnliche Belastung zu behandeln (Hinweis Hofstätter/Reichel, EStG 1988, III C, Tz 6 zu § 34 Abs. 3). Daran kann auch der Umstand nichts ändern, dass die Ehefrau des Abgabepflichtigen wegen der Erziehung von zwölf leiblichen Kindern und der damit verbundenen umfangreichen Haushaltsführung keinen eigenen Pensionsanspruch erworben hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998140133.X01Im RIS seit
20.11.2000