RS Vwgh 1999/3/23 97/14/0069

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Veröffentlicht am 23.03.1999
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303;
VwRallg;

Rechtssatz

Wird ein Bescheid neuerlich auf dieselben Wiederaufnahmsgründe gestützt, wird die von der Abgabenbehörde zu beachtende Bindungswirkung rechtskräftiger Bescheide unter Missachtung des Grundsatzes "ne bis in idem" verletzt. Die neuerliche Wiederaufnahme des Verfahrens muss aus anderen Gründen verfügt werden. Sonst würde eine entschiedene "Sache" vorliegen. Was "Sache" ist, orientiert sich am Wiederaufnahmsgrund (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2954).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997140069.X01

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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