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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §10 Abs5;Rechtssatz
Nach der stRsp des VwGH liegt ein Betriebserwerb vor, wenn ein in sich organisch geschlossener Kreis von Wirtschaftsgütern übereignet wird, der die wesentliche Grundlage des Betriebes bildet, wenn also ein lebender Betrieb veräußert wird und der Erwerber dadurch in die Lage versetzt wird, den Betrieb fortzuführen (Hinweis E 15.2.1994, 91/14/0248; E 23.4.1998, 96/15/0211).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998140141.X01Im RIS seit
21.02.2002