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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1999/02/12 98/21/0469 1Stammrechtssatz
Im Verfahren über einen Antrag auf Gewährung eines Abschiebungsaufschubes gem § 56 Abs 2 FrG 1997 kann vom Antragsteller nicht verlangt werden, gegen ihn gerichtete Misshandlungen oder Verfolgungen "nachzuweisen"; es trifft ihn aber die Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes durch Erstattung eines mit Beweisanboten untermauerten konkreten Vorbringens zumindest bezüglich jener Umstände beizutragen, die in seiner Sphäre gelegen sind und deren Kenntnis sich die Beh nicht von Amts wegen verschaffen kann (Hinweis E 23.6.1998, 98/21/0073, ergangen zum FrG 1993).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998210491.X01Im RIS seit
30.05.2001Zuletzt aktualisiert am
28.05.2013