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E1ENorm
11992E048 EGV Art48;Rechtssatz
Wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in seinem Urteil vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94, Gebhard, ausführte, fällt die Situation eines Gemeinschaftsangehörigen, der sich in einen anderen Mitgliedsstaat der Gemeinschaft begibt, um dort eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, entweder unter das Kapitel des (EG-)Vertrages über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer oder unter das über das Niederlassungsrecht oder unter das über Dienstleistungen, wobei diese Kapitel einander ausschließen. Die Vorschriften des Kapitels über die Dienstleistungen sind gegenüber denen des Kapitels über das Niederlassungsrecht subsidiär.
Gerichtsentscheidung
EuGH 61994J0055 Gebhard VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997020209.X01Im RIS seit
09.11.2001Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011