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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art18;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/19/2941 E 23. März 1999Rechtssatz
Die Frage der Vertrauenswürdigkeit eines Sachverständigen iSd § 2 Abs 2 Z 1 lit e SVDolmG betrifft seine persönlichen Eigenschaften. Mit der Verwendung des Wortes "Vertrauenswürdigkeit" zur Umschreibung einer Eigenschaft, über die ein Sachverständiger verfügen muss, hat der Gesetzgeber einen so genannten unbestimmten Gesetzesbegriff geschaffen, der mittels der aus der Rechtsordnung unter Heranziehung der jeweiligen gesellschaftlichen Vorstellungen abzuleitenden Wertungen auszulegen ist (Hinweis E 1.4.1981, 01/0669/80).
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996191229.X01Im RIS seit
21.02.2002