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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
SDG 1975 §10 Abs1 Z1 impl;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/19/2941 E 23. März 1999Rechtssatz
Der Hinweis auf eine bisherige Unbescholtenheit des Sachverständigen und seine erworbenen Verdienste geht ins Leere, da § 10 Abs 1 Z 1 SVDolmG ja gerade davon ausgeht, dass eine ursprünglich vorhanden gewesene Vertrauenswürdigkeit durch ein späteres Ereignis wegfällt und trotz der bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden "Unbescholtenheit" mit dem Entzug der Eigenschaft als Sachverständiger vorzugehen ist. Eine "Aufrechnung" des in der Vergangenheit liegenden Zeitraumes mit dem die Vertrauenswürdigkeit erschütternden Ereignis sieht das Gesetz nicht vor; vielmehr kann bereits eine einmalige Verfehlung für einen derartigen Vertrauensverlust hinreichend sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996191229.X07Im RIS seit
21.02.2002