RS Vwgh 1999/3/23 96/19/1229

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.1999
beobachten
merken

Index

27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

SDG 1975 §10 Abs1 Z1 impl;
SDG 1975 §2 Abs2 Z1 lite impl;
SDG 1975 §2 Abs2 Z2 impl;
SVDolmG 1975 §10 Abs1 Z1;
SVDolmG 1975 §2 Abs2 Z1 lite;
SVDolmG 1975 §2 Abs2 Z2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/19/2941 E 23. März 1999

Rechtssatz

Der Hinweis auf eine bisherige Unbescholtenheit des Sachverständigen und seine erworbenen Verdienste geht ins Leere, da § 10 Abs 1 Z 1 SVDolmG ja gerade davon ausgeht, dass eine ursprünglich vorhanden gewesene Vertrauenswürdigkeit durch ein späteres Ereignis wegfällt und trotz der bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden "Unbescholtenheit" mit dem Entzug der Eigenschaft als Sachverständiger vorzugehen ist. Eine "Aufrechnung" des in der Vergangenheit liegenden Zeitraumes mit dem die Vertrauenswürdigkeit erschütternden Ereignis sieht das Gesetz nicht vor; vielmehr kann bereits eine einmalige Verfehlung für einen derartigen Vertrauensverlust hinreichend sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996191229.X07

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten