RS Vwgh 1999/3/23 97/02/0209

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.1999
beobachten
merken

Index

E000 EU- Recht allgemein
E1E
E6J
L67007 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Tirol
001 Verwaltungsrecht allgemein
59/04 EU - EWR

Norm

11992E052 EGV Art52;
11992E058 EGV Art58;
11997E043 EG Art43 impl;
11997E048 EG Art48 impl;
61994CJ0055 Gebhard VORAB;
EURallg;
GVG Tir 1996 §13 Abs1;
GVG Tir 1996 §3 Abs1 litb;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Begriff der Niederlassung iSd (EG-)Vertrages (Hinweis Urteil EuGH 30.11.1995, Rechtssache C-55/94, Gebhard) ist ein sehr weiter Begriff, der die Möglichkeit für einen Gemeinschaftsangehörigen impliziert, in stabiler und kontinuierlicher Weise am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedsstaates als eines Herkunftsstaates teilzunehmen und daraus Nutzen zu ziehen, wodurch die wirtschaftliche und soziale Verflechtung innerhalb der Gemeinschaft im Bereich der selbständigen Tätigkeiten gefördert wird (hier ist Erwerbszweck die Errichtung und der Betrieb einer Touristikagentur auf dem Grundstück; damit wird von der Niederlassungsfreiheit Gebrauch gemacht).

Gerichtsentscheidung

EuGH 61994J0055 Gebhard VORAB

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 NiederlassungGemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8 Niederlassung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997020209.X02

Im RIS seit

09.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten