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E000 EU- Recht allgemeinNorm
11992E052 EGV Art52;Rechtssatz
Der Begriff der Niederlassung iSd (EG-)Vertrages (Hinweis Urteil EuGH 30.11.1995, Rechtssache C-55/94, Gebhard) ist ein sehr weiter Begriff, der die Möglichkeit für einen Gemeinschaftsangehörigen impliziert, in stabiler und kontinuierlicher Weise am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedsstaates als eines Herkunftsstaates teilzunehmen und daraus Nutzen zu ziehen, wodurch die wirtschaftliche und soziale Verflechtung innerhalb der Gemeinschaft im Bereich der selbständigen Tätigkeiten gefördert wird (hier ist Erwerbszweck die Errichtung und der Betrieb einer Touristikagentur auf dem Grundstück; damit wird von der Niederlassungsfreiheit Gebrauch gemacht).
Gerichtsentscheidung
EuGH 61994J0055 Gebhard VORABSchlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 NiederlassungGemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8 NiederlassungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997020209.X02Im RIS seit
09.11.2001Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011