RS Vwgh 1999/3/23 96/05/0297

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Veröffentlicht am 23.03.1999
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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
BauO Wr §15 Abs1 idF 1990/007;
BauO Wr §63 Abs1 litc;

Rechtssatz

Die einem Antrag um Abteilungsbewilligung gemäß § 15 Abs 1 Wr BauO anzuschließende schriftliche Zustimmungserklärung der Eigentümer (aller Miteigentümer) der von der Grundabteilung erfassten Grundstücke ist ein Beleg im Sinne des § 13 Abs 3 AVG wie die Zustimmung des Eigentümers (aller Miteigentümer) im Sinne des § 63 Abs 1 lit c Wr BauO.

Schlagworte

Formgebrechen behebbare Baurecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996050297.X01

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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