Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Frage, ob der Bauwerber das bewilligte Gebäude (nicht) der Baubewilligung entsprechend nutzen wird, kann von einem Nachbarn im Baubewilligungsverfahren, bei dem es sich um ein Projektgenehmigungsverfahren handelt, nicht releviert werden. Entscheidend ist der in den Einreichplänen, in der Baubeschreibung und (im vorliegenden Fall) im Betriebskonzept zum Ausdruck gebrachte Bauwille des Bauwerbers.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999050049.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
23.07.2015