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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / Unterhalt notwendigerRechtssatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags aufgrund der Einkommensverhältnisse des Antragstellers.
Aus dem beigebrachten Vermögensbekenntnis ergibt sich, daß der Antragsteller als unselbständig Erwerbstätiger ein monatliches Nettoeinkommen in der Höhe von S 16.800,-- bezieht.
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B2230.1998Dokumentnummer
JFR_10009893_98B02230_01