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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §10 Abs5;Rechtssatz
Nicht entscheidend für das Vorliegen eines Betriebserwerbes ist es, ob der Erwerber den Betrieb unverändert weiterführen will oder tatsächlich weiterführt und ob der Betrieb - nach Unterbrechung des Betriebes im Zusammenhang mit der Konkurseröffnung - aus einer Konkursmasse erworben wurde und ob es dem Erwerber ausschließlich oder vorwiegend auf den Erwerb der Liegenschaft angekommen ist (Hinweis E vom 15.2.1994, 91/14/0248 und 19.9.1995, 95/14/0038).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998140141.X03Im RIS seit
21.02.2002