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L67006 Ausländergrunderwerb Grundverkehr SteiermarkNorm
ABGB §1098;Rechtssatz
Dem Eigentümer landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen steht bei aufrechtem Pachtvertrag keine Möglichkeit offen, in rechtlich wirksamer Weise auf die Art der Nutzung der verpachteten Grundstücke Einfluss zu nehmen (hier: Nutzung von Freiland als Reitparcours bzw als Pferdeweide durch einen Reitclub). Damit kann auch nicht davon ausgegangen werden, diese Grundstücke seien trotz ihrer Verpachtung noch dem - zumindest nach seinem Schwerpunkt als forstwirtschaftlich anzusehenden - Betrieb des Liegenschaftseigentümers zuzurechnen. Erfolgt somit die Nutzung der Grundstücke nicht im Rahmen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes, stellen diese Grundstücke auch keine landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grundstücke iSd § 2 Abs 2 Stmk GVG 1993 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998020303.X01Im RIS seit
21.02.2002