RS Vwgh 1999/3/23 97/14/0172

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Veröffentlicht am 23.03.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §131 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs1 impl;
EStG 1988 §4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0256 1 (hier EStG 1988 anzuwenden)

Stammrechtssatz

Zur Führung von Büchern Verpflichtete haben alle Geschäftsfälle - seien sie bar oder unbar - bereits im Zeitpunkt des Entstehens unter Beachtung der Kriterien des § 131 Abs 1 Z 2 BAO laufend auf Bestandskonten zu erfassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997140172.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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