RS Vwgh 1999/3/23 98/14/0133

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Veröffentlicht am 23.03.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs7 Z3;

Rechtssatz

Weder den Ausführungen in der Begründung des Ablehnungsbeschlusses des VfGH vom 29.7.1998, B 760/98-9, noch dessen Erkenntnis vom 10.6.1992, VfSlg 13067/1992, ist zu entnehmen, "daß der Verfassungsgerichtshof die Ausnahmebestimmung des § 34 Abs 7 Z 3 EStG teleologisch reduziert hat"

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140133.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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