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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Im Rahmen der Entscheidung über einen Antrag gem § 26 FrG 1993 ist auf die nach der Verhängung des Aufenthaltsverbotes eingetretenen und gegen die Aufhebung dieser Maßnahme sprechenden Umstände Bedacht zu nehmen. Nicht nur wesentliche Änderungen des für die Erlassung des Aufenthaltsverbotes maßgeblichen Sachverhaltes, sondern auch wesentliche Änderungen der insoweit maßgeblichen Rechtslage haben zur Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes gem § 26 FrG 1993 zu führen (Hinweis E 27. 11. 1998, 98/21/0342).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1995210374.X01Im RIS seit
17.01.2002