RS Vwgh 1999/3/24 99/12/0037

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Veröffentlicht am 24.03.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §6 Abs1;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §62 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1993/09/24 93/17/0263 2 (hier betreffend Weiterleitung der Beschwerde an den VfGH)

Stammrechtssatz

Eine "hilfsweise" gewünschte "Überweisung" der VwGH-Beschwerde an den VfGH "bzw an die richtige, zuständige Stelle" - gemeint offenbar gem § 6 Abs 1 zweiter Halbsatz AVG iVm § 62 Abs 1 VwGG - kommt nicht in Betracht, weil der VwGH im Fall seiner offenbaren Unzuständigkeit zur Zurückweisung der Beschwerde verpflichtet ist.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999120037.X01

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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