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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §18 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/04/21 96/11/0134 2Stammrechtssatz
Der in einem Verfahren gem § 72 Abs 4 TierärzteG idF 1993/099 iVm § 14b Abs 1 TierärzteG idF 1993/099 ergangene Bescheid, der die Bezeichnung "Der Vorsitzende der Fachtierarztprüfungskommission für Kleintiere" im Kopf und die Fertigungsklausel "Der Kommissionsvorsitzende" zeigt, ist ein Intimationsbescheid des Vorsitzenden der Kommission und ist dieser, da ausdrücklich auf die zugrundeliegende Willensbildung, Bezug genommen wird, der als Prüfungssenat fungierenden Kommission zuzurechnen (Hinweis E 7.7.1992, 92/08/0018, E 12.10.1995, 94/06/0075 und E 3.10.1996, 96/06/0111, zur Zulässigkeit von Intimationsbescheiden überhaupt und zur Notwendigkeit ausdrücklicher Bezugnahme im Bescheid auf den Beschluß der betreffenden Kollegialbehörde als Voraussetzung für seine Zurechenbarkeit zu dieser).
Schlagworte
Behördenbezeichnung Fertigungsklausel Intimation Zurechnung von BescheidenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998110054.X01Im RIS seit
02.04.2001