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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung einer Beschwerde gegen einen Gerichtsakt wegen Aussichtslosigkeit aufgrund fehlender Zuständigkeit des VerfassungsgerichtshofesRechtssatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung einer Beschwerde gegen einen Gerichtsakt wegen Aussichtslosigkeit aufgrund fehlender Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes.
Die angestrebte Beschwerde würde sich gegen einen Akt der Gerichtsbarkeit richten.
Weder Art144 B-VG noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Zuständigkeit ein, Akte der Gerichtsbarkeit aufgrund einer an ihn gerichteten Beschwerde zu überprüfen.
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B2368.1998Dokumentnummer
JFR_10009887_98B02368_01