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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / StrafrechtRechtssatz
Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich einer Beschwerde betreffend die Nichtaushändigung abonnierter Zeitungen durch die Anstaltsleitung; keine Folge.
Auch ein bezahltes Abonnement kann jederzeit unterbrochen und unter bestimmten Voraussetzungen auch abbestellt werden.
Nach den - nicht bestrittenen - Ausführungen des angefochtenen Bescheides verfügt der Beschwerdeführer über die Zeitungen "Kurier" und "Die Presse". Der Verfassungsgerichtshof vermag im Hinblick darauf in der Nichtaushändigung der Zeitungen "Der Standard" und "Salzburger Nachrichten" keinen für den Beschwerdeführer hinsichtlich der Informationsbeschaffung unverhältnismäßigen Nachteil zu erkennen.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B2272.1998Dokumentnummer
JFR_10009887_98B02272_2_01