RS Vwgh 1999/3/24 98/11/0271

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Veröffentlicht am 24.03.1999
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Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

SperrGG 1995 §3 Abs4;

Rechtssatz

Aus wichtigen militärischen Interessen, nämlich der Bekämpfung von Bränden, wie sie bei Schießübungen entstehen können, kann die Verwendung des Teiches zur Fischzucht nicht als rücksichtswürdiger wichtiger Grund iSd § 3 Abs 4 SperrGG 1995 angesehen werden, stünde doch die in Aussicht genommene Verwendung des Teiches offensichtlich mit dessen Zweckwidmung als Löschteich, die gegebenenfalls auch die sofortige und gänzliche Leerung erfordert, im Widerspruch. Auch eine etwaige Besserstellung von Fischereiberechtigten, denen das Betreten und Befahren des Sperrgebietes zu anderen Gewässern, zur Ausübung der Fischerei gestattet wurde, vermag den Pächter des Teiches nicht in seinen subjektiven Rechten zu verletzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998110271.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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