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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / Bewilligung. VersagungRechtssatz
Keine Folge, weil angesichts des normativen Gehalts des Bescheides dieser aufgrund der zwischenzeitig erfolgten Zuschlagserteilung einem Vollzug nicht zugänglich ist.
(Abweisung eines Antrages auf Nichtigerklärung der Ausscheidung eines Angebotes und Erlassung einer einstweiligen Verfügung).
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B2292.1998Dokumentnummer
JFR_10009887_98B02292_01