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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §17 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/04/0121 E 16. Juli 1986 RS 1(hier: eine Rechtsverletzungsmöglichkeit durch die Zurückweisung eines Begehrens auf bescheidmäßige Ausfertigung der Verweigerung der Akteneinsicht ist daher ausgeschlossen)Stammrechtssatz
Die Verweigerung der Akteneinsicht im Zuge eines anhängigen Verfahrens ist eine Verfahrensanordnung, die keinen Bescheid darstellt, mag diese Verfügung auch in die äußere Form eines Bescheides gekleidet sein, weshalb schon aus diesem Grunde eine Berufung dagegen unzulässig ist (Hinweis E 12.7.1950, 1499/48 und E 25.11.1952, 2497/51).
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter VerfahrensanordnungenInstanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und MutwillensstrafenVoraussetzungen des Berufungsrechtes Bescheidcharakter der bekämpften Erledigung Vorhandensein eines bekämpfbaren BescheidesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999120036.X02Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
13.07.2011