Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Flächenwidmung - "Gebiet für Einkaufszentren III" gemäß § 23 Abs 5 lit k ROG - gewährt dem Nachbarn keinen Immissionsschutz, dies deshalb, weil eine entsprechende Anordnung dieser gesetzlichen Bestimmung nicht zu entnehmen ist. Daran vermag der Umstand nichts zu ändern, dass der Immissionsschutz ganz allgemein ein wesentlicher Raumordnungsgrundsatz ist.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997060239.X01Im RIS seit
03.05.2001