RS Vwgh 1999/3/25 97/06/0239

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Veröffentlicht am 25.03.1999
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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauG Stmk 1995 §26 Abs1 Z1;
BauRallg;
ROG Stmk 1974 §23 Abs5 litk;

Rechtssatz

Die Flächenwidmung - "Gebiet für Einkaufszentren III" gemäß § 23 Abs 5 lit k ROG - gewährt dem Nachbarn keinen Immissionsschutz, dies deshalb, weil eine entsprechende Anordnung dieser gesetzlichen Bestimmung nicht zu entnehmen ist. Daran vermag der Umstand nichts zu ändern, dass der Immissionsschutz ganz allgemein ein wesentlicher Raumordnungsgrundsatz ist.

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997060239.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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