RS Vwgh 1999/3/25 97/15/0031

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Veröffentlicht am 25.03.1999
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §232;
BAO §280;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0032

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/13/0262 E 11. Mai 1983 RS 2

Stammrechtssatz

Das Berufungsverfahren betreffend einen Sicherstellungsauftrag hat sich auf die Überprüfung der Frage zu beschränken, ob im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages die dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren oder nicht (Hinweis E VS 9.12.1974, 746/73, VwSlg 8721 A/1973).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150031.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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