RS Vwgh 1999/3/25 98/20/0283

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.1999
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §38 Abs5;
B-VG Art131 Abs1 Z2;
B-VG Art131 Abs2;
VwGG §26 Abs1 Satz1;
VwGG §26 Abs1 Z2;
VwGG §26 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Bei - im Beschwerdefall im Zusammenhang mit der Frage der Rechtzeitigkeit einer auf § 38 Abs 5 AsylG 1997 gestützten Amtsbeschwerde des Bundesministers für Inneres relevanten - Datensätzen aus dem vom Bundesminister für Inneres betriebenen zentralen Asylwerberinformationssystem (AIS) - in das aufgrund einer an die Bediensteten des Bundesasylamtes gerichteten Dienstanweisung Bescheide des unabhängigen Bundesasylsenates am Tag der Zustellung an das Bundesasylamt umgehend eingetragen werden - handelt es sich um Daten aus der EDV-Zentrale des Bundesministers für Inneres. Diese sind dem Bundesminister für Inneres zuzurechnen. Der Vorgang entspricht in etwa dem eines laufenden Eingangs nach bestimmten Gesichtspunkten angefertigter Aktenexzerpte beim Bundesminister für Inneres. Dass die jeweils neuen Eintragungen dabei nicht besonders hervorgehoben sind und bestimmte Suchmöglichkeiten nach dem derzeitigen Stand des Systems nicht gegeben sind, ist nur mehr eine Frage der Organisation und Verwaltung vorhandenen Wissens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998200283.X02

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten