RS Vwgh 1999/3/25 97/15/0089

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §15 Abs2;
EStG 1972 §25 Abs1 Z1;
EStG 1988 §15 Abs2;
EStG 1988 §25 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/31 87/14/0060 1 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung (Hinweis: Hofstätter-Reichel, Kommentar zu § 25 EStG 1972, Tz 4, Stichwort: Wohnungsüberlassung) ist die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung durch den Arbeitgeber - ob möbliert oder unmöbliert - Vorteil aus dem Dienstverhältnis und steuerpflichtig.

Kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis kann nur dann angenommen werden, wenn der Dienstnehmer die Wohnung ausschließlich im Interesse des Dienstgebers in Anspruch nehmen muß (Hinweis: E 19.3.1985, 84/14/0149).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150089.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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