RS Vwgh 1999/3/25 98/07/0148

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Veröffentlicht am 25.03.1999
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
B-VG Art140 Abs6;
B-VG Art49 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Stichtagsregelungen der Art, dass der Eintritt von Rechtsfolgen daran geknüpft wird, dass zu einem bestimmten Tag ein bestimmter Sachverhalt verwirklicht war, bringen ein Element des Zufälligen in der Auslösung von Rechtsfolgen mit sich, sind aber unverzichtbarer Bestandteil jedes Normsetzungsverfahrens. Das Inkrafttreten von Bundesgesetzen nach Maßgabe des Art 49 Abs 1 B-VG hat Zufallseffekte in den dadurch ausgelösten Rechtsfolgen für die Normunterworfenen ebenso zur Folge wie Absprüche des Verfassungsgerichtshofes nach Art 140 Abs 6 B-VG.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998070148.X04

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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