Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Ein ausdrücklich und unmissverständlich bezeichneter Beschwerdepunkt ist einer hievon abweichenden Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde nicht zugänglich (Hinweis E 16. Jänner 1984, 81/10/0127, VwSlg 11283 A/1984).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999150031.X01Im RIS seit
20.02.2004Zuletzt aktualisiert am
10.09.2009