RS VwGH Erkenntnis 1999/03/25 97/15/0030

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Veröffentlicht am 25.03.1999
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Rechtssatz

Die Verwendung unbestimmter Gesetzesbegriffe ist auch verfassungsrechtlich unbedenklich, solange die Begriffe einen durch Auslegung soweit bestimmbaren Inhalt haben, dass das Verhalten der Beh auf seine Übereinstimmung mit dem Gesetz überprüft werden kann (Hinweis  Doralt/Ruppe, Steuerrecht II/3, 170).

Schlagworte
Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4
Im RIS seit
21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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