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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 1997 §38 Abs5;Rechtssatz
Das AsylG 1997 enthält über die Dauer oder (anders als etwa § 292 BAO) den Beginn der Beschwerdefrist für Amtsbeschwerden des Bundesministers für Inneres nach § 38 Abs 5 AsylG 1997 keine Vorschriften, weshalb sich die Frage nach dem Verhältnis des § 26 Abs 1 Z 4 VwGG zu den in Ausführung des Art 131 Abs 2 B-VG ergangenen Bundes- oder Landesgesetzen im vorliegenden Fall nicht stellt (vgl dazu aus der Sicht vor und nach der Einführung des Regelungsinhaltes des § 26 Abs 1 Z 4 VwGG den B 7.12.1967, 1321/67, und das E 12.1.1971, 1169/70, VwSlg 4169 F/1971; auf Letzteres Bezug nehmend die Regierungsvorlage zur VwGG-Novelle 1976, BGBl Nr 316, 79 BlgNR 14 GP 7). Auch eine Zustellung des Bescheides an den beschwerdeberechtigten Bundesminister ist nicht gesetzlich vorgesehen. Sie ist - worauf es nach dem B 7.12.1967, 1321/67, jedoch nicht ankäme - auch nicht erfolgt. Die Beschwerdefrist begann daher mit dem Zeitpunkt, zu dem der beschwerdeberechtigte Bundesminister von dem Bescheid Kenntnis erlangte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998200283.X01Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
22.12.2011