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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §66 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0936/53 E VS 16. April 1956 VwSlg 4040 A/1956 RS 1(hier betreffend § 43 Abs 3 Tir BauO 1989)Stammrechtssatz
Mit der Herstellung eines Zustandes, der einem erlassenen, im Instanzenzug angefochtenen baupolizeilichen Auftrag entspricht, ist keine von der Berufungsbehörde zu beachtende Änderung des maßgebenden Sachverhaltes zu erblicken.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997060216.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
25.02.2011