RS Vwgh 1999/3/31 98/16/0347

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Veröffentlicht am 31.03.1999
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Index

L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

GetränkesteuerG Wr 1992 §5 Abs2;
VStG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/17/0153 E 12. Mai 1989 RS 2(hier: gilt auch für § 5 Abs 2 Wr GetränkesteuerG 1992)

Stammrechtssatz

Bei der Verwaltungsübertretung nach § 13 Abs 1 ViehWG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt nach § 5 Abs 1 VStG. Es ist daher Sache des Besch, alles, was für seine Entlastung spricht, initiativ darzulegen.

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998160347.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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