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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/16/0322Rechtssatz
Erachtet die Abgabenbehörde auf Grund der von der Partei geführten Beweise oder Bescheinigungen den für die Anspruchsminderung erforderlichen Sachverhalt als nicht erwiesen, dann darf sie nicht vom Nichtvorliegen des Sachverhaltes ausgehen, sondern muss entweder selbst Erhebungen pflegen oder die Partei zu weiterer Beweisführung oder Glaubhaftmachung anhalten (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar II, 1274).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998160321.X02Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
20.04.2011