Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/16/0322Rechtssatz
Die Beh ist, wenn die Partei die erforderlichen Sachbehauptungen aufgestellt und damit entsprechende Beweise oder Bescheinigungsmittel (Hinweis E 13.10.1983, 82/15/0062: Glaubhaftmachung genügt) angeboten bzw geführt hat, von ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nicht völlig entbunden. Insb in Fällen, in denen der Abgabepflichtige Behauptungen aufstellt, die durchaus der Wirklichkeit entsprechen können, bei denen aber die Abgabenbehörde die Auffassung vertritt, dass sie zu beweisen oder zumindest glaubhaft zu machen sind, ist es erforderlich, dass der Abgabepflichtige zur Beweisführung bzw Glaubhaftmachung aufgefordert wird (Hinweis E 8.2.1989, 85/13/0001).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998160321.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
20.04.2011