RS Vwgh 1999/3/31 98/16/0297

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.1999
beobachten
merken

Index

L34007 Abgabenordnung Tirol
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §239;
LAO Tir 1984 §187;

Rechtssatz

§ 187 Tir LAO 1984 setzt ebenso wie der gleich lautende § 239 BAO das Vorhandensein eines Guthabens auf dem Abgabenkonto voraus. Besteht kein rückzahlbares Guthaben, so ist ein Rückzahlungsantrag abzuweisen (Hinweis E 24.6.1988, 85/17/0050).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998160297.X01

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten