RS Vwgh 1999/3/31 99/16/0066

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Veröffentlicht am 31.03.1999
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §4 Abs1;
GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Ist ein Grundstückserwerber an ein bestimmtes, durch den Verkäufer vorgegebenes Gebäude gebunden, dann ist ein Kauf mit herzustellendem Gebäude selbst dann anzunehmen, wenn über die Herstellung des Gebäudes ein gesonderter Vertrag abgeschlossen wird. Bei einem an ein bereits vorgegebenes Projekt gebundenen Käufer zählen auch die Herstellungskosten für das projektierte Gebäude zur Bemessungsgrundlage. Der in den Errichtungskosten für das Haus enthaltene Umsatzsteuerbetrag ist in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. (Hier: Die Abgabepflichtigen waren vertraglich daran gebunden, das Kaufgrundstück nur in Verbindung mit einem Auftrag an ein bestimmtes Bauunternehmen zu erwerben. Die Auftragserteilung an dieses Unternehmen war zudem bereits vor Abschluss des Kaufvertrages erfolgt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999160066.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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