Index
32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §4 Abs1;Rechtssatz
Ist ein Grundstückserwerber an ein bestimmtes, durch den Verkäufer vorgegebenes Gebäude gebunden, dann ist ein Kauf mit herzustellendem Gebäude selbst dann anzunehmen, wenn über die Herstellung des Gebäudes ein gesonderter Vertrag abgeschlossen wird. Bei einem an ein bereits vorgegebenes Projekt gebundenen Käufer zählen auch die Herstellungskosten für das projektierte Gebäude zur Bemessungsgrundlage. Der in den Errichtungskosten für das Haus enthaltene Umsatzsteuerbetrag ist in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. (Hier: Die Abgabepflichtigen waren vertraglich daran gebunden, das Kaufgrundstück nur in Verbindung mit einem Auftrag an ein bestimmtes Bauunternehmen zu erwerben. Die Auftragserteilung an dieses Unternehmen war zudem bereits vor Abschluss des Kaufvertrages erfolgt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999160066.X02Im RIS seit
20.11.2000