Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Eine Gefährdungsprognose im Sinne des § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993 setzt nicht das Zutreffen eines Erfahrungssatzes, ein einmalig straffällig gewordener Täter werde auch in Zukunft wieder Straftaten begehen, voraus; sie gründet sich vielmehr auf den Erfahrungssatz, aus einem einer konkreten Strafnorm entsprechenden tatbildmäßigen Verhalten sei eine nicht bloß unerheblich erhöhte Wahrscheinlichkeit eines weiteren strafrechtlich oder sicherheitspolizeilich relevanten Fehlverhaltens des Täters abzuleiten (hier betreffend Vergehen der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach den § 223 Abs 2, § 224 StGB).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996190352.X03Im RIS seit
02.05.2001