RS Vwgh 1999/4/9 98/19/0272

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.04.1999
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
AVG §38;
AVG §69 Abs1 Z3;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
FrG 1993 §18 Abs1 Z1;
FrG 1997 §36 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Hauptfrage im Aufenthaltsbewilligungsverfahren ist, ob dem Fremden eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen ist oder nicht. Eine der in diesem Verfahren zu erörternden Fragen ist, ob im Falle des Antragstellers ein Sichtvermerksversagungsgrund (§ 10 Abs 1 FrG 1993) vorliegt. Dies ist gemäß § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993 unter anderem dann der Fall, wenn der Aufenthalt des Sichtvermerkswerbers die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit gefährden würde. Hauptfrage im Aufenthaltsverbotsverfahren ist, ob und für welchen Zeitraum über einen Fremden ein Aufenthaltsverbot zu verhängen ist. Eine der dabei zunächst zu prüfenden Fragen (und nicht die Hauptfrage) im Aufenthaltsverbotsverfahren ist gemäß § 18 Abs 1 Z 1 FrG 1993, ebenso wie gemäß § 36 Abs 1 Z 1 FrG 1997, ob bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Aufenthalt des Fremden die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit gefährdet. Von einer einen Wiederaufnahmegrund bildenden Entscheidung über eine Vorfrage kann nach der Rechtsprechung des VwGH immer nur dann die Rede sein, wenn eine Bindung der Behörde des einen Verfahrens an eine in einem anderen Verfahren zu lösende Hauptfrage zu bejahen ist (Hinweis E 26.3.1971, 1607/70). Diese Voraussetzung ist hier schon deshalb nicht gegeben, weil die Fremdenpolizeibehörde die Frage der Gefährdung nicht als Hauptfrage zu beurteilen hatte. Aus diesem Grunde lag auch der Wiederaufnahmegrund des § 69 Abs 1 Z 3 AVG im Aufenthaltsbewilligungsverfahren wegen einer gegenteiligen Beurteilung der Frage der Gefährdung durch die Fremdenpolizeibehörde nicht vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998190272.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten