RS Vwgh 1999/4/12 97/21/0321

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Veröffentlicht am 12.04.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §37;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
FrG 1993 §37 Abs1;
FrG 1993 §37 Abs2;
FrG 1993 §54;

Rechtssatz

Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungsgrundsatz, wonach Misshandlungen in der vom Fremden geschilderten Form (Fußtritte und Schläge mit Gummiknüppel über zehn Minuten hindurch) auch nach mehr als fünf Wochen sichtbare Spuren zurücklassen. Es kommt darauf an, welche Körperteile in welchem Ausmaß tangiert waren und wie die Schläge den Körper des Fremden getroffen haben.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997210321.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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